Impressum

Fa. Thomas Winter
Ratzersdorfer Hauptstraße 30
A-3100 St. Pölten

E-Mail: info@drinkcocktails.at
Geschäftsführer: Thomas Winter
Landesgericht St. Pölten
UID-Nr.: ATU59827325

Offenlegung

Unternehmensgegenstand: Vermietung, Werbeagentur und Handelsfirma
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Haftungsausschluss

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Rechtshinweis

Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Texte und Bilder der Website unterliegen dem Urheberrecht.
Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und der elektronischen Weiterverbreitung, bleiben der Werbeagentur Thomas Winter vorbehalten. Nachdruck, Verarbeitung und elektronische Verbreitung dürfen, auch auszugsweise, nur mit vorheriger Einwilligung erfolgen.

AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wirksamkeit

Die Empfänger dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden kurz „AGB“ genannt) bestätigen, dass sie die nachfolgenden Nutzungs- und Betriebsbedingungen der Firma DRINK COCKTAILS, Inhaber Thomas Winter, Ratzersdorfer Hauptstr. 30, 3100 St. Pölten – in Folge nur mehr DRINK COCKTAILS genannt – zur Kenntnis genommen haben und mit diesen einverstanden sind.

Bei allen Nutzungen wird die Zustimmung der Nutzer Änderung der zuletzt in Geltung stehenden AGB angenommen.

Zustandekommen eines Vertrages

Für alle Geschäftsbeziehungen – also auch für spätere – gelten ausschließlich die genannten folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma „DRINK COCKTAILS“, Fa. Thomas Winter (nachfolgend DRINK COCKTAILS bezeichnet)

Angebot und Preise

1 Es gilt die jeweils gültige Preisliste bzw. das individuelle, schriftliche Angebot. Angebote sind im Allgemeinen nur 3 Monate gültig und müssen nach Ablauf dieser Frist erneut angefragt werden. Mündliche Vereinbarungen werden nicht anerkannt.

2 Alle Preise sind netto und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnung muss binnen 14 Tage ohne Abzüge bezahlt werden, im Verzugsfall werden 10% Zinsen verrechnet. Zusätzlich sind bei Zahlungsverzug auch alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Ebenfalls inkludiert sind die Spesen der außergerichtlichen Mahnung durch unseren Rechtsanwalt oder durch ein Inkassobüro.

3 Lieferungen aller Sach- und Dienstleistungen werden, sofern sie nicht im Angebot inkludiert sind, zuzüglich der entsprechenden Transport- Personal und – Anfahrtskosten berechnet.

Auftragserteilung

Alle Angebote die von DRINK COCKTAILS gemacht werden, sind unverbindlich. Jeder Auftrag muss vom Kunden schriftlich bestätigt werden und gilt erst dann für beide Parteien als verbindlich. Der Inhalt und der Umfang des Angebots entsprechen der schriftlichen Auftragsbestätigung der Firma DRINK COCKTAILS. Abweichende oder ergänzende Absprachen sowie insbesondere mündliche Vereinbarungen und Zusicherungen sind nur gültig, wenn sie durch DRINK COCKTAILS schriftlich bestätigt werden.  Die Firma DRINK COCKTAILS behält sich das Recht vor, die im Zusammenhang mit der Abgabe des Angebots anfallenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

 Rücktritt / Storno

Bei Stornierung der Veranstaltung nach Buchung wird eine Stornogebühr in der Höhe der

Mindestabnahme verrechnet. Sollte die Veranstaltung erst vor Ort abgesagt werden, wird zusätzlich die gesamte Kilometerpauschale verrechnet.

Rahmenbedingungen Vermietung

1 Der Aufstellungsort muss einen befestigten Zugang maximal 50 Meter vom Parkplatz haben. Der Untergrund muss Beton oder ein adäquates Material sein, ansonsten müssen 4 Personen zur Unterstützung beigestellt werden und es werden € 100,00 in Rechnung gestellt.

2 Eis wird nach Größe der Veranstaltung zur Verfügung gestellt, mind. 15kg, maximal 45kg.

3 Bei Nichterreichung der Mindestabnahmemenge der Getränke werden dennoch pro gebuchtem Wochenende die Kosten laut Mindestabnahmemenge zusätzlich der Fahrtspesen verrechnet.

4 Gläser bzw. Hartbecher werden, je nach Größe der Veranstaltung, maximal 250 zur Verfügung gestellt. Gläser und Hartbecher müssen gereinigt zurückgegeben werden, sonst wird eine Reinigungspauschale von € 0,10 pro Glas/Becher verrechnet. Pro kaputtem oder fehlendem Glas (Hartbecher) werden € 3,00 (€ 1,00) verrechnet.

5 Für etwaige Schäden und Schwund am Equipment (Cocktailmaschine, Messewagen, Bar, Hocker usw.) Gerät haftet der Mieter. Die Kosten bei Beschädigung des Inventars werden mit dem Wiederbeschaffungswert bzw. mit der Reparatur des Inventars in Rechnung gestellt.

6 Sollte eine Störung während der Veranstaltung bei der Maschine auftreten, wird nach tatsächlich verbrauchten Cocktails abgerechnet. Muss eine Veranstaltung auf Grund einer Störung der Maschine im Vorfeld kurzfristig vom Vermieter abgesagt werden, so besteht, wie auch bei einer Störung während der Veranstaltung, kein weiterer Anspruch auf Verdienstentgang oder Schadenersatz.

Bei einigen angebotenen Getränken werden nicht alle Komponenten zur Verfügung gestellt – siehe Anhang Getränkeauswahl. Komponenten werden je nach voraussichtlicher Besucheranzahl beigestellt: Maximal 500 Strohhalme, maximal 5 kg Orangen.

 Vorlagen für Projekte und Entwürfe

Vorlagen und Entwürfe für Einladungen, Menükarten, Fotos & Textverarbeitungen sind geistiges Eigentum der Firma DRINK COCKTAILS. Die Firma DRINK COCKTAILS behält sich das Recht vor, die im Zusammenhang mit der Abgabe von Vorlagen, Entwürfen, (Menükarten, Einladungen, Fotos & Textverarbeitungen ) entstandenen Kosten bei nicht zustande gekommenen Vertragsabschluss in Rechnung zu stellen.

 Datenschutz

Der Kunde stimmt zu, dass die in der Bestellung angeführten Daten über ihn unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden zu Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der Kundenpflege verwendet.

Reklamationen

Mängelrügen und sonstige Reklamationen müssen spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Veranstaltungsende bei DRINK COCKTAILS schriftlich vorliegen, ansonst verfällt der Anspruch. Mündliche Reklamationen werden nicht anerkannt.

 Pflichten der Vertragspartner

Der Kunde ist für alle erforderlichen Genehmigungen der Veranstaltung verantwortlich. Die Verkehrssicherungspflicht sowie die Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften des Arbeitschutzes und sämtlicher anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften, auch für die beigestellten Mitarbeiter/Innen von DRINK COCKTAILS, obliegt dem Kunden. Weiters obliegt dem Kunden, eine dementsprechende Versicherung, für etwaige eintretende Schadensersatzforderungen von Dritten, abzuschließen. Es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber DRINK COCKTAILS.

 Gerichtstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtstand ist für beide Teile St. Pölten. Es gilt das österreichische Recht. Es gelten die allg. Geschäftsbedingungen wie auf der Homepage www.drinkcocktails.at veröffentlicht. Preisänderungen und Satzfehler vorbehalten. Abweichende Bedingungen des Kunden bzw. mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.

Stand: Jänner 2023